Werbung für Rotbäckchen-Saft: BGH billigt Angaben auf Flasche Rote Bäckchen, blaues Kopftuch: Viele kennen die Rotbäckchen-Säfte mit dem markanten Mädchenkopf auf dem Etikett. Da darf dann sogar noch «Lernstark» darauf stehen, entschied Karlsruhe. (c) proplanta
Karlsruhe - Getränke-Hersteller Rabenhorst darf seinen Rotbäckchen-Saft mit dem Slogan «Lernstark» bewerben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden.
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