Pflanzenzüchter bieten Sonderregelung zu Nachbaugebühren (c) proplanta
Bonn - Wenn Landwirte nachträglich ihren in den Wirtschaftsjahren 2011/12 bis 2014/15 getätigten Nachbau noch bis zum 25. März 2016 vollständig melden, verzichten die Sortenschutzinhaber auf die Durchsetzung der sich aus der Sortenschutzrechtsverletzung ergebenden Rechtsfolgen für alle in der Vergangenheit liegenden Jahre.
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