Staatsanwaltschaft fordert 33.300 Euro Strafe im Entenjagdprozess (c) Ennira - fotolia.com
Ingolstadt - Im Berufungsprozess um eine Entenjagd mit zwei Toten hat die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 33.300 Euro für den Angeklagten gefordert - und geht damit weit über die Strafe der Vorinstanz hinaus.
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