Veränderte Verfahrensweise bei der Prüfung von Pflanzenschutzgeräten (c) proplanta
Jena - Mit der Pflanzenschutz-Geräteverordnung vom 6. Juli 2013 erfolgte eine Verlängerung des Zeitintervalls der Prüfung von Pflanzenschutzgeräten von 4 auf 6 Kalenderhalbjahre.
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