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09.03.2016

Massenhaftes Kükentöten: Landgericht lehnt Klage ab

Tierschutzgesetz
Macht sich ein Agrarbetrieb strafbar, wenn er männliche Küken tötet? Nein, sagt das Landgericht Münster und nimmt eine Anklage nicht zur Verhandlung an. Handlungsbedarf sehen die Richter dennoch. (c) liveostockimages - fotolia.com

Münster - Das Landgericht Münster hat eine Klage der Staatsanwaltschaft wegen des massenhaften Tötens Männlicher Küken abgelehnt. Wie das Gericht am heute mitteilte, hat sich die beschuldigte Kükenbrüterei im Münsterland nicht strafbar gemacht.

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