Sortenschutzrechtsverletzung
Agrar-Nachrichten & Top News 14.03.2016Rückwirkende Selbstauskunft zum Nachbau noch bis zum 25. März(c) proplantaBonn - Noch bis zum 25. März 2016 besteht die Möglichkeit der rückwirkenden Selbstauskunft zum Nachbau. weiter Verwandte NachrichtenSechsstellige Schadenssumme durch Stallbrände in der AltmarkVersicherer: Unwetterschäden 2023 mehr als verdoppeltBMEL bestätigt EinkommensanstiegHochwasser im Saarland ruiniert Heu- und GemüseerntenVersicherer gehen bei Pfingstunwettern von 200 Millionen Euro Schaden aus SchlagworteSelbstauskunft-Nachbau Nachbau Sortenschutzrechtsverletzung Strafbewehrte-Unterlassungserklärung