Sortenschutzrechtsverletzung
Agrar-Nachrichten & Top News 14.03.2016Rückwirkende Selbstauskunft zum Nachbau noch bis zum 25. März(c) proplantaBonn - Noch bis zum 25. März 2016 besteht die Möglichkeit der rückwirkenden Selbstauskunft zum Nachbau. weiter Verwandte NachrichtenInflation steigt wiederAgrarminister Backhaus sieht positive Preisentwicklung bei AgrarproduktenSechsstellige Schadenssumme durch Stallbrände in der AltmarkBierbrauereien im Südwesten hoffen auf EM-SchubVersicherer: Unwetterschäden 2023 mehr als verdoppelt SchlagworteSelbstauskunft-Nachbau Nachbau Sortenschutzrechtsverletzung Strafbewehrte-Unterlassungserklärung