Sortenschutzrechtsverletzung
Agrar-Nachrichten & Top News 14.03.2016Rückwirkende Selbstauskunft zum Nachbau noch bis zum 25. März(c) proplantaBonn - Noch bis zum 25. März 2016 besteht die Möglichkeit der rückwirkenden Selbstauskunft zum Nachbau. weiter Verwandte NachrichtenIn Sachsen-Anhalt wird weniger geschlachtetNach Lohnerhöhungen folgen die SteuererhöhungenSüßwarenindustrie fordert Augenmaß bei TarifverhandlungenZahl von Familienarbeitskräften rückläufigImmobilienpreise: Prognose bis 2035 SchlagworteSelbstauskunft-Nachbau Nachbau Sortenschutzrechtsverletzung Strafbewehrte-Unterlassungserklärung