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15.06.2016

Jagdvergehen wird mit Geldstrafe quittiert

Greifvögel schützen
(c) proplanta

Ahlen - Wegen eines Jagdvergehens hat das Amtsgericht Ahlen ein Präsidiumsmitglied des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro verurteilt.

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