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21.06.2016

NRW: Soforthilfen wegen Unwetterschäden auch für Landwirte

Soforthilfe bei Unwetterschäden
(c) proplanta

Düsseldorf - Landwirtschaftsminister Johannes Remmel weist im Nachgang zu den Beschlüssen der Landesregierung darauf hin, dass die Soforthilfen des Landes für durch die Starkregenfälle im Zeitraum vom 31. Mai bis zum 8. Juni geschädigten Privatleute und Unternehmen auch in vollem Umfang für Betriebe der Landwirtschaft und des Gartenbaus angeboten werden.

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