Böse Überraschungen lauern beim Autokauf Der Kauf eines Gebrauchten ist letztlich Vertrauenssache. Hält das Auto nicht, was der Händler verspricht, ist der Ärger groß. Oft müssen am Ende die Gerichte entscheiden. Die Rechtslage im Überblick. (c) proplanta
Karlsruhe - Kaum gekauft, schon das erste Mal in der Werkstatt - das kann die Freude am neuen Auto schnell trüben. Und kommt der Schaden wirklich so überraschend? Oder war an dem Wagen womöglich von vornherein etwas faul?
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