Top News

 

Agrar-Nachrichten & Top News
28.07.2016

Angestellter mit 200 Kilo kann Kündigung abwenden

Übergewicht kein Kündigungsgrund
Zu dick für den Job? Vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf haben sich ein zeitweise 200 Kilo schwerer Arbeiter und sein Arbeitgeber auf einen Vergleich geeinigt. (c) proplanta

Düsseldorf - Ein vor kurzem noch 200 Kilogramm schwerer Arbeiter hat vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf seine Kündigung wegen Fettleibigkeit abwenden können.

    weiter  

Verwandte Nachrichten

Schlagworte



© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.