Angestellter mit 200 Kilo kann Kündigung abwenden Zu dick für den Job? Vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf haben sich ein zeitweise 200 Kilo schwerer Arbeiter und sein Arbeitgeber auf einen Vergleich geeinigt. (c) proplanta
Düsseldorf - Ein vor kurzem noch 200 Kilogramm schwerer Arbeiter hat vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf seine Kündigung wegen Fettleibigkeit abwenden können.
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