Erhöhte Anreicherung für Weine aus roten Rebsorten des Jahrgangs 2016 wird zugelassen (c) proplanta
Freiburg i.B. - Im Anbaugebiet Baden (Weinbauzone B) können Trauben, Most, gärender Most und Jungwein des Jahrgangs 2016 aus roten Rebsorten ab sofort statt um 2 %vol (= 16 g/l) ausnahmsweise um maximal 2,5 %vol. (= 20 g/l) angereichert werden.
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