Urteil zum Wegfall der Aufzeichnungspflichten zügig umsetzen (c) proplanta
Mainz - Das Oberlandesgericht Hamm hat letztinstanzlich festgestellt, dass Unternehmer der Landwirtschaft und des Gartenbaus keine Aufzeichnungspflichten für ihre Arbeitnehmer nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEentG) erfüllen müssen.
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