Schlepper, Hoflader oder Stapler: Ohne Fahrerlaubnis auch auf Betriebsgelände fahren verboten! Die Fahrprüfung, die zum Schlepper fahren berechtigt, kann ab 16 Jahren abgelegt werden. (c) SVLFG
Kassel - Jugendliche und natürlich auch Erwachsene dürfen auch auf dem Betriebsgelände nur mit dem passenden Führerschein Schlepper, Stapler oder Hoflader fahren.
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