Bekömmliches Bier erhält klare Absage Mit welchen Begriffen darf man für Bier werben? Mit der Bezeichnung «bekömmlich» auf jeden Fall nicht. Das entschied nun das Oberlandesgericht Stuttgart. (c) proplanta
Stuttgart - Erneute Schlappe für die Brauerei Härle aus Leutkirch: Das Unternehmen darf für sein Bier weiterhin nicht mit dem Begriff «bekömmlich» Werbung machen, wie das Oberlandesgericht Stuttgart mitteilte.
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