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04.11.2016

Bekömmliches Bier erhält klare Absage

Kein bekömmliches Bier
Mit welchen Begriffen darf man für Bier werben? Mit der Bezeichnung «bekömmlich» auf jeden Fall nicht. Das entschied nun das Oberlandesgericht Stuttgart. (c) proplanta

Stuttgart - Erneute Schlappe für die Brauerei Härle aus Leutkirch: Das Unternehmen darf für sein Bier weiterhin nicht mit dem Begriff «bekömmlich» Werbung machen, wie das Oberlandesgericht Stuttgart mitteilte.

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