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18.12.2016

Oberverwaltungsgericht sieht keine Pflicht zur Nachrüstung von Güllebehältern

Ammoniak- und Geruchsemissionen
(c) proplanta

Münster - Die Betreiber von Tiermastbetrieben sind nicht aufgrund des sogenannten Tierhaltungserlasses verpflichtet, ihre Güllebehälter mit effektiveren Abdeckungen nachzurüsten, um Ammoniak- und Geruchsemissionen noch weiter zu mindern.

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