Oberverwaltungsgericht sieht keine Pflicht zur Nachrüstung von Güllebehältern (c) proplanta
Münster - Die Betreiber von Tiermastbetrieben sind nicht aufgrund des sogenannten Tierhaltungserlasses verpflichtet, ihre Güllebehälter mit effektiveren Abdeckungen nachzurüsten, um Ammoniak- und Geruchsemissionen noch weiter zu mindern.
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