Bundesrat verabschiedet Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (c) proplanta
Berlin - Nach der heute vom Bundesrat verabschiedeten Novellierung des Bundesfernstraßenmautgesetzes werden landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h über die bestehenden Ausnahmetatbestände hinaus von der Mautpflicht ausgenommen.
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