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18.02.2017

Luftwärmepumpe muss drei Meter Abstand aufweisen

Abstand zu Nachbarn
(c) proplanta

Nürnberg - Ein Meter zu wenig: Weil sie eine Luftwärmepumpe im Abstand von zwei statt drei Metern zum Nachbargrundstück errichtet hat, muss eine Frau aus Mittelfranken das Gerät laut Gerichtsurteil wieder entfernen.

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