Luftwärmepumpe muss drei Meter Abstand aufweisen (c) proplanta
Nürnberg - Ein Meter zu wenig: Weil sie eine Luftwärmepumpe im Abstand von zwei statt drei Metern zum Nachbargrundstück errichtet hat, muss eine Frau aus Mittelfranken das Gerät laut Gerichtsurteil wieder entfernen.
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