Nachweise für Milchsonderbeihilfe bis 14. Juni einreichen (c) proplanta
Bonn - Milcherzeuger, die einen Antrag auf Milchsonderbeihilfe bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt haben, müssen bis zum 14. Juni 2017 die Nachweise über die Nichsteigerung ihrer Kuhmilchmenge in den Monaten Februar bis April unaufgefordert einreichen. Das Formular dazu gibt es auf der BLE-Internetseite.
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