Nachbauentschädigung
Agrar-Nachrichten & Top News 02.06.2017Nachbau bis 30.06.2017 meldenNicht vergessen: Nachbau bis zum 30.06.2017 melden (c) proplantaBonn - Die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2016/Frühjahr 2017 endet am 30.06.2017. weiter Verwandte NachrichtenKlimaaktivisten wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagtMindestlohnanhebung wäre Kahlschlag für die SonderkulturenAiwanger fordert Nachschärfungen bei Freiflächen-PhotovoltaikJunglandwirte fordern Vorkaufsrecht für AgrarflächenUmsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist Ländersache SchlagworteNachbauerklärung Wirtschaftsjahr Züchtungsleistung Erntegut Saatzwecke Saatgut Nachbauentschädigung