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19.11.2017

Kartellverstöße von Erzeugerorganisationen unter Umständen zulässig

Wettbewerbsrechts Kartellverstöße
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Luxemburg - Getroffene Absprachen über Preise und Mengen zwischen landwirtschaftlichen Erzeugerorganisationen (EO) beziehungsweise Vereinigungen von Erzeugerorganisationen (VEO) können nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ein Kartell im Sinne des Wettbewerbsrechts darstellen.

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