Kartellverstöße von Erzeugerorganisationen unter Umständen zulässig (c) liveostockimages - fotolia.com
Luxemburg - Getroffene Absprachen über Preise und Mengen zwischen landwirtschaftlichen Erzeugerorganisationen (EO) beziehungsweise Vereinigungen von Erzeugerorganisationen (VEO) können nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ein Kartell im Sinne des Wettbewerbsrechts darstellen.
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