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24.11.2017

Ungenaue Formulierung zu Vorpachtrecht ist unwirksam

Vorpachtrecht
Im Vertrag steht, dass der Pächter ein Vorpachtrecht hat - also nach Ende der Laufzeit wieder zum Zuge kommen kann. Eine eindeutige Sache? (c) Oleg Golovnev - fotolia.com

Karlsruhe - Eine unklare Vertragsformulierung zu einem Vorpachtrecht ist unwirksam. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe im Falle eines Vertrags zur Pacht von landwirtschaftlichen Flächen.

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