Oberlandesgericht München bestätigt Entscheidungsrecht der Züchter (c) liveostockimages - fotolia.com
Bonn - Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit seinem am 11. Mai 2017 verkündeten Urteil die Entscheidungsbefugnis der Züchter hinsichtlich der Frage, ob die Zulassung von Z2-Saatgut beantragt wird, bestätigt.
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