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27.03.2018

Nachbauerklärung bis zum 30. Juni einreichen

Entlohnung der Züchtungsleistung
Nachbau bis zum 30.06.2018 melden. (c) proplanta

Bonn - In Kürze erhalten die Landwirte per Post die Unterlagen zur Nachbauerklärung. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) Landwirte um ihre Nachbauauskunft für das Anbaujahr Herbst 2017/Frühjahr 2018.

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