Heimlich gemachte Aufnahmen aus Öko-Hühnerställen zulässig Schockierende Aufnahmen aus einem Hühnerstall. Der MDR veröffentlicht die Undercover-Bilder und bekommt nun Recht vom Bundesgerichtshof. Für den BGH ist das Informationsinteresse der Öffentlichkeit höher zu bewerten als die Rechte des Erzeugerbetriebs. (c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Karlsruhe - Ungenehmigte Filmaufnahmen sind zulässig, wenn sie Missstände von erheblichem öffentlichen Interesse offenlegen. Das hat am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.
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