Information zu Lebensmittelskandalen muss zeitlich begrenzt sein (c) proplanta
Karlsruhe - Die Veröffentlichung eklatanter Verstöße gegen das Lebensmittelrecht ist zwar zulässig und muss von den zuständigen Behörden vorgenommen werden - allerdings nach einem Verfassungsgerichtsurteil nur zeitlich begrenzt.
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