Schleppnetz-Fischerei vor Sylt darf nicht verboten werden Naturschützer sorgen sich um negative Folgen der Fischerei in Schutzgebieten der Nord- und Ostsee. Aber im Alleingang kann Deutschland da nichts unternehmen. (c) proplanta
Luxemburg - Deutschland darf die Fischerei mit Schlepp- und Stellnetzen in den Schutzgebieten Sylter Außenriff und Pommersche Bucht nach EU-Recht nicht einseitig verbieten.
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