Zigaretten-Schockbilder dürfen an der Kasse versteckt werden Faule Zähne, Krebsgeschwüre: Auf Zigarettenschachteln warnen ekelerregende Fotos vor den Folgen des Rauchens. Doch in den Verkaufsautomaten an der Supermarktkasse sind die Schockbilder in aller Regel verdeckt. Ist das erlaubt? (c) ec.europa.eu
München - Das Münchner Landgericht hat ein Urteil mit Signalwirkung für Tabakindustrie und Einzelhandel gesprochen: Supermärkte dürfen die ekelerregenden Schockbilder auf Zigarettenschachteln im Verkaufsautomaten verdecken.
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