Bundestag stimmt neuem Mautgesetz zu Beförderungen von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse in lof-Fahrzeugen bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometer nicht mautpflichtig. (c) proplanta
Berlin - Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h bleiben von der Maut auf Bundesstraßen verschont.
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