Schimmelgefahr noch kein Grund für Mietkürzung Miete wegen Schimmelgefahr kürzen, obwohl sich noch gar kein Schimmel gebildet hat - das geht nicht. Vor dem Bundesgerichtshof scheitern zwei Kläger, die den Zustand ihrer nicht gedämmten Wohnungen bemängelten. Vermieter zigtausender Wohnungen dürften aufatmen. (c) liveostockimages - fotolia.com
Karlsruhe - Mieter dürfen nicht einfach die Miete kürzen, nur weil in Wohnungen mit älterer Bausubstanz die Gefahr von Schimmelbildung droht.
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