Verbot von Neonikotinoiden zur Freilandanwendung in Kraft getreten (c) proplanta
Berlin - Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam dürfen in Deutschland seit vergangenem Mittwoch (19.12.) für die Anwendung im Freiland nicht mehr verkauft und eingesetzt werden.
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