Was die Erhöhung des Mindestlohns 2019 für Landwirte bedeutet (c) Bartolomiej Pietrzyk/shutterstock
Stuttgart - Seit dem 1. Januar 2019 ist es soweit: die Lohnuntergrenze beträgt jetzt 9,19 Euro die Stunde. Damit hat sich das Bruttoentgelt für Arbeitnehmer um vier Prozent erhöht.
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