Pflugregelung in Dauergrünlanderhaltungsgesetz übernommen (c) proplanta
Schwerin - Wegen der vorjährigen Trockenschäden stehen viele Landwirte bei der jetzt laufenden Anbauplanung vor der Frage, ob sie ihr Grünland zur Narbenerneuerung pflügen und neu einsäen dürfen oder nicht.
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