IVA will rechtliche Schwächen einer Ausgleichsflächenregelung offenlegen (c) proplanta
Frankfurt -
Das Umweltbundesamt (UBA) könnte bald juristischen Gegenwind bei seinem Plan bekommen, die Zulassung von breit wirkenden Herbiziden ab 2020 an die Bereitstellung von Ausgleichsflächen auf 10 % der Betriebsfläche zu knüpfen.
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