Anträge für Agrarförderung bis 21. Juni nachbessern Agrarförderung: Landwirte können Anträge bis 21. Juni nachbessern. (c) proplanta
Schwerin - Wie in den Vorjahren haben Landwirte auch 2019 die Möglichkeit, Unstimmigkeiten in ihren Agraranträgen bis zum 21. Juni 2019 sanktionsfrei zu korrigieren. Das entsprechende PreCheck-Verfahren läuft ab sofort.
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