Umwelthilfe darf weiter abmahnen und klagen Mit ihrem Kampf gegen schmutzige Dieselautos hat sich die Deutsche Umwelthilfe nicht nur Freunde gemacht. Im Dauerclinch mit der Automobilindustrie sieht sich die Organisation als «Abmahnverein» diskreditiert. Nun wäscht der BGH sie von allen Vorwürfen rein. (c) proplanta
Karlsruhe - Die umstrittene Deutsche Umwelthilfe (DUH) kann weiterhin ungehindert abmahnen und klagen, wenn Unternehmen gegen Verbraucherschutz-Vorschriften verstoßen.
weiter |
|