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03.12.2019

Neue Biberverordnung lockert ihren Schutz

Biber
Biber dürfen bei drohenden Schäden ohne Genehmigung getötet werden. (c) proplanta

Schwerin - Biber dürfen in Mecklenburg-Vorpommern vom kommenden Jahr an ohne Ausnahmegenehmigung getötet werden, wenn durch sie Deichbrüche oder Überschwemmungen drohen.

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