Neue Biberverordnung lockert ihren Schutz Biber dürfen bei drohenden Schäden ohne Genehmigung getötet werden. (c) proplanta
Schwerin - Biber dürfen in Mecklenburg-Vorpommern vom kommenden Jahr an ohne Ausnahmegenehmigung getötet werden, wenn durch sie Deichbrüche oder Überschwemmungen drohen.
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