BGH will nicht über Kuhglocken entscheiden Seit Jahren streiten ein Ehepaar und eine Bäuerin im oberbayerischen Holzkirchen um das Geläut von Kuhglocken. Immer wieder traf man sich vor Gericht. Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe winken nun ab: Kein Fall für sie. Trotzdem: Das letzte Wort ist nicht gesprochen. (c) proplanta
Karlsruhe - Die bimmelnden Kuhglocken im oberbayerischen Holzkirchen werden kein Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Die obersten Zivilrichter sehen keinen Anlass, sich mit der Klage eines Anwohners zu befassen.
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