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03.05.2020

Verdeckte Probennahme für Online-Lebensmittel geplant

Futtermittelkontrolle
(c) proplanta

Berlin - Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant im Bereich des Internethandels mit einer Anpassung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften einen neuen Paragraf 43a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) einzuführen, der eine Befugnis für die Landesbehörden zur verdeckten Probennahme vorsieht.

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