Baden-Württemberg zur Herausgabe von Pflanzenschutzmitteldaten verpflichtet Verwaltungsgerichte entscheiden zugunsten von NABU und Zweckverband Landeswasserversorgung (c) proplanta
Stuttgart - In Baden-Württemberg haben drei Verwaltungsgerichte die Landesregierung zur Herausgabe von Informationen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Natur- und Wasserschutzgebieten verpflichtet.
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