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29.11.2020

Hanf: Keine Änderung der Rechtslage in Sicht

Nutzhanf
(c) proplanta

Berlin - In Deutschland dürfen nur die Teile der Hanfpflanze und Erzeugnisse aus Hanf als Lebensmittel vermarktet werden, die keine Betäubungsmittel oder Arzneimittel sind.

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