BGH weitet Diesel-Rechtsprechung auf Audi, Skoda und Seat aus Zehntausenden Diesel-Klägern verhalf ein Karlsruher Grundsatz-Urteil zu Schadenersatz von Volkswagen. Wer sein Auto gekauft hat, als der Abgasbetrug längst in aller Munde war, sieht allerdings alt aus. Das gilt nicht nur für VW-Besitzer - sondern für alle Konzernmarken. (c) proplanta
Karlsruhe - Wer seinen Diesel noch nach Auffliegen des Abgasskandals im Herbst 2015 gekauft hat, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz von Volkswagen.
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