BGH zum Diesel: Klagen gegen VW war schon 2015 möglich und zumutbar Vom Abgasskandal betroffene Diesel-Besitzer haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz von Volkswagen. Mehr als drei Jahre durften sie sich mit dem Klagen allerdings nicht Zeit lassen, sagt jetzt der Bundesgerichtshof. Aber jeder Fall ist anders. (c) proplanta
Karlsruhe - Tausende vom Abgasskandal betroffene Diesel-Besitzer haben erst 2019 oder 2020 gegen Volkswagen geklagt - und gehen deshalb unter Umständen leer aus.
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