Muss VW Diesel-Klägern auch Finanzierungskosten erstatten? Seit dem ersten Karlsruher Urteil zum Abgasskandal steht fest: Betroffene können in vielen Fällen ihr Auto zurückgeben, müssen sich auf den Kaufpreis aber die Nutzung anrechnen lassen. Was aber, wenn ihnen durch eine Ratenfinanzierung Extra-Kosten entstanden sind? (c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Karlsruhe - Die Schadenersatz-Ansprüche von Diesel-Besitzern im Abgasskandal gegen VW umfassen auch die zusätzlichen Kosten für eine Ratenfinanzierung des Autos.
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