Top News

 

Agrar-Nachrichten & Top News
01.06.2021

Wursterzeuger darf weiter Fremdpersonal beschäftigen

Wursthersteller
Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen hatten 2020 die Pandemie zeitweise vorangetrieben. Der Gesetzgeber reagierte mit neuen Regeln, die die Arbeitsbedingungen der Fleischbranche verschärfen. Doch gelten die Vorschriften auch für Wursthersteller? Richter müssen entscheiden. (c) proplanta

Hamburg - Ein Wursthersteller verarbeitet zwar Fleisch - ist aber nach Einschätzung des Finanzgerichts Hamburg wegen seiner weniger personalintensiven Arbeitsorganisation nicht als «Betrieb der Fleischwirtschaft» anzusehen.

    weiter  

Verwandte Nachrichten

Schlagworte



© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.