Agrardialog: Ist das Finanzierungsmodell zulässig? Bundeskartellamt: Finanzierungsmodell des Agrardialogs ist nicht zulässig. Das von der Arbeitsgruppe „Milch“ erarbeitete Konzept verstößt gegen Kartellrecht. (c) proplanta
Bonn - Die von der Arbeitsgruppe „Milch“ im Agrardialog unterbreiteten Vorschläge für ein Finanzierungskonzept zugunsten der Rohmilcherzeuger sind kartellrechtlich nicht zulässig. Das hat der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, am Dienstag (25.1.) in Bonn mitgeteilt.
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