Staatsanwaltschaft erläutert Ermittlungen zur Flutkatastrophe Der Untersuchungsausschuss des Landtags hakt kritisch nach. Grund für einen Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung hat die Behörde aber nur bei zwei Beschuldigten der Kreisverwaltung Ahrweiler erkannt. (c) proplanta
Mainz - Nach drei Tagen der Beweisaufnahme mit kritischen Fragen an Landesbehörden hat der Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz am Freitag vor allem die Kreisverwaltung Ahrweiler in den Blick genommen.
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